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   BVerwG, 07.03.1986 - 5 B 8.85   

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BVerwG, 07.03.1986 - 5 B 8.85 (https://dejure.org/1986,9196)
BVerwG, Entscheidung vom 07.03.1986 - 5 B 8.85 (https://dejure.org/1986,9196)
BVerwG, Entscheidung vom 07. März 1986 - 5 B 8.85 (https://dejure.org/1986,9196)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Rückforderung von Förderungsleistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) - Revisionsrechtliche Klärungsbedürftigkeit der Frage des anrechenbaren Einkommens des Ehegatten im Rahmen einer Ausbildungsförderung - Grundsätze der Anrechnung von Eltern und ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 08.02.1983 - 1 BvL 28/79

    Pflichtbeiträge in Ausfallzeiten

    Auszug aus BVerwG, 07.03.1986 - 5 B 8.85
    Die Vorschrift ist deshalb als typisierende und generalisierende Regelung im Bereich der gewährenden Staatstätigkeit nicht zu beanstanden (zur insoweit bestehenden Gestaltungsbefugnis des Gesetzgebers vgl. z.B. BVerfGE 26, 16 ; 63, 119 ; Urteil des beschließenden Senats vom 12. Juli 1984 - BVerwG 5 C 133.83 - <DÖV 1985, 283/284 f.>).
  • BVerfG, 14.05.1969 - 1 BvR 615/67

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung eines Berufsschadensausgleichs nach dem BVG

    Auszug aus BVerwG, 07.03.1986 - 5 B 8.85
    Die Vorschrift ist deshalb als typisierende und generalisierende Regelung im Bereich der gewährenden Staatstätigkeit nicht zu beanstanden (zur insoweit bestehenden Gestaltungsbefugnis des Gesetzgebers vgl. z.B. BVerfGE 26, 16 ; 63, 119 ; Urteil des beschließenden Senats vom 12. Juli 1984 - BVerwG 5 C 133.83 - <DÖV 1985, 283/284 f.>).
  • BVerwG, 12.07.1984 - 5 C 133.83

    Beschädigten-Grundrente - Einkommen - Heimkehrerstiftung - Grundrentenbetrag -

    Auszug aus BVerwG, 07.03.1986 - 5 B 8.85
    Die Vorschrift ist deshalb als typisierende und generalisierende Regelung im Bereich der gewährenden Staatstätigkeit nicht zu beanstanden (zur insoweit bestehenden Gestaltungsbefugnis des Gesetzgebers vgl. z.B. BVerfGE 26, 16 ; 63, 119 ; Urteil des beschließenden Senats vom 12. Juli 1984 - BVerwG 5 C 133.83 - <DÖV 1985, 283/284 f.>).
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